Als geprüfte Kfz-Werkstatt führen wir die gesetzlich vorgeschriebene §57a-Überprüfung (Pickerl) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge durch. Wir prüfen Ihr Fahrzeug gründlich und verständlich erklärt – ohne Fachchinesisch und mit klarer Rückmeldung zum Zustand.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Sicherheit und Werterhalt Ihres Fahrzeugs zu sichern. Auf Wunsch verbinden wir das Pickerl mit Service- oder Reparaturarbeiten, damit Sie nur einmal in die Werkstatt kommen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um Sicherheit und Werterhalt Ihres Fahrzeugs zu sichern. Auf Wunsch verbinden wir das Pickerl mit Service- oder Reparaturarbeiten, damit Sie nur einmal in die Werkstatt kommen.
Damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, haben wir den Ablauf der §57a-Überprüfung für Sie transparent zusammengefasst:
1. Terminvereinbarung
Sie vereinbaren Ihren Pickerl-Termin telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Auf Wunsch informieren wir Sie über die nächstmöglichen Zeitfenster und planen ausreichend Zeit ein.
2. Ankunft & Fahrzeugübernahme
Sie bringen Ihr Fahrzeug zu uns in die Werkstatt. Wir nehmen kurz Ihre Daten auf, klären offene Fragen und besprechen eventuelle Auffälligkeiten oder Wünsche (z. B. gleichzeitiges Service).
3. Sicht- und Funktionsprüfung
Unsere Techniker prüfen Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorgaben der §57a-Begutachtung. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie, Sicherheitseinrichtungen und Umweltwerte.
4. Dokumentation & Bewertung
Alle Prüfpunkte werden dokumentiert. Falls Mängel festgestellt werden, erklären wir Ihnen verständlich, was betroffen ist und wie dringlich eine Behebung ist.
5. Ausstellung des Gutachtens
Besteht Ihr Fahrzeug die Überprüfung, erhalten Sie den Prüfbericht und das Pickerl wird am Fahrzeug angebracht. Bei reparaturbedürftigen Mängeln besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
6. Optional: Reparatur & Service
Viele Mängel können wir direkt vor Ort beheben. So sparen Sie Zeit und Wege – und Ihr Fahrzeug ist schnell wieder rechtskonform unterwegs.
1. Terminvereinbarung
Sie vereinbaren Ihren Pickerl-Termin telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Auf Wunsch informieren wir Sie über die nächstmöglichen Zeitfenster und planen ausreichend Zeit ein.
2. Ankunft & Fahrzeugübernahme
Sie bringen Ihr Fahrzeug zu uns in die Werkstatt. Wir nehmen kurz Ihre Daten auf, klären offene Fragen und besprechen eventuelle Auffälligkeiten oder Wünsche (z. B. gleichzeitiges Service).
3. Sicht- und Funktionsprüfung
Unsere Techniker prüfen Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorgaben der §57a-Begutachtung. Dazu gehören unter anderem Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie, Sicherheitseinrichtungen und Umweltwerte.
4. Dokumentation & Bewertung
Alle Prüfpunkte werden dokumentiert. Falls Mängel festgestellt werden, erklären wir Ihnen verständlich, was betroffen ist und wie dringlich eine Behebung ist.
5. Ausstellung des Gutachtens
Besteht Ihr Fahrzeug die Überprüfung, erhalten Sie den Prüfbericht und das Pickerl wird am Fahrzeug angebracht. Bei reparaturbedürftigen Mängeln besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
6. Optional: Reparatur & Service
Viele Mängel können wir direkt vor Ort beheben. So sparen Sie Zeit und Wege – und Ihr Fahrzeug ist schnell wieder rechtskonform unterwegs.
Bei der §57a-Begutachtung werden alle sicherheitsrelevanten und umweltrelevanten Bereiche Ihres Fahrzeugs kontrolliert. Dazu zählen unter anderem:
Unsere Aufgabe ist es, Ihr Fahrzeug objektiv zu beurteilen – nicht, es „durchfallen zu lassen“. Auffälligkeiten besprechen wir mit Ihnen offen und lösungsorientiert.
- Bremsanlage (Bremsscheiben, Beläge, Leitungen, Bremswirkung)
- Lenkung und Achsen (Spiel, Dichtheit, Befestigungen)
- Beleuchtung und Elektrik (Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Rückstrahler, Hupe)
- Fahrwerk, Stoßdämpfer und Federn
- Räder und Reifen (Profiltiefe, Beschädigungen, Dimensionen)
- Karosserie, Unterboden und tragende Teile (Korrosion, Beschädigungen)
- Sicherheitsausstattung (Gurte, Airbags soweit prüfbar, Warndreieck, Verbandskasten)
- Abgasanlage und Umweltwerte (Dichtheit, Abgas- und Geräuschgrenzwerte je nach Fahrzeug)
- Scheiben und Spiegel (Sichtfeld, Beschädigungen, Wischeranlage)
Unsere Aufgabe ist es, Ihr Fahrzeug objektiv zu beurteilen – nicht, es „durchfallen zu lassen“. Auffälligkeiten besprechen wir mit Ihnen offen und lösungsorientiert.
Die Fristen für die §57a-Überprüfung richten sich nach Fahrzeugart und Alter. Für viele Pkw gilt als Orientierung die sogenannte „3-2-1-Regel“ – hier wird bereits ab dem ersten Zulassungsdatum in festgelegten Abständen überprüft.
Wichtig sind auch die Toleranzfristen: In einem bestimmten Zeitraum vor und nach dem auf dem Pickerl angegebenen Monat darf die Überprüfung durchgeführt werden. Innerhalb dieser Frist bleibt Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen, sofern keine schweren Mängel vorliegen. Überschreiten Sie die Frist, riskieren Sie Probleme bei Kontrollen und im Schadensfall mit der Versicherung.
Gerne sagen wir Ihnen auf Basis Ihres Zulassungsscheins, bis wann Ihr Pickerl gültig ist und ab wann Sie zur nächsten Überprüfung kommen können. Bringen Sie dazu einfach den Zulassungsschein mit oder senden Sie uns die Daten vorab per E-Mail.
Wichtig sind auch die Toleranzfristen: In einem bestimmten Zeitraum vor und nach dem auf dem Pickerl angegebenen Monat darf die Überprüfung durchgeführt werden. Innerhalb dieser Frist bleibt Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen, sofern keine schweren Mängel vorliegen. Überschreiten Sie die Frist, riskieren Sie Probleme bei Kontrollen und im Schadensfall mit der Versicherung.
Gerne sagen wir Ihnen auf Basis Ihres Zulassungsscheins, bis wann Ihr Pickerl gültig ist und ab wann Sie zur nächsten Überprüfung kommen können. Bringen Sie dazu einfach den Zulassungsschein mit oder senden Sie uns die Daten vorab per E-Mail.
Damit wir Ihr Fahrzeug rasch und korrekt begutachten können, bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:
Falls Sie unsicher sind, ob bestimmte Dokumente erforderlich sind, bringen Sie sie lieber mit – wir sehen uns alles in Ruhe an.
- Zulassungsschein des Fahrzeugs
- Letzten Prüfbericht / letzte Pickerl-Bestätigung
- Serviceheft bzw. Nachweise über durchgeführte Wartungen
- Gegebenenfalls COC-Papiere (Übereinstimmungsbescheinigung), vor allem bei Importfahrzeugen
- Unterlagen zu Umbauten oder Eintragungen (z. B. Fahrwerk, Anhängerkupplung, Sonderräder)
Falls Sie unsicher sind, ob bestimmte Dokumente erforderlich sind, bringen Sie sie lieber mit – wir sehen uns alles in Ruhe an.
Nicht jeder festgestellte Mangel bedeutet automatisch Stillstand – wichtig ist die Einstufung und die rasche Behebung.
Leichte Mängel
Kleinere Auffälligkeiten werden dokumentiert, das Pickerl kann in der Regel trotzdem zuerkannt werden. Wir informieren Sie, was mittelfristig zu erledigen ist.
Reparaturpflichtige Mängel
Werden Mängel festgestellt, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit einschränken, müssen diese behoben werden. In vielen Fällen können wir die notwendigen Reparaturen direkt in unserer Werkstatt durchführen – von Bremsen über Fahrwerk bis zur Beleuchtung.
Nachprüfung
Ist eine Nachprüfung erforderlich, erklären wir Ihnen genau, welche Punkte betroffen sind und bis wann die Behebung erfolgen soll. Nach erfolgter Reparatur kontrollieren wir gezielt die beanstandeten Bereiche erneut und schließen die Begutachtung ab.
Unser Ziel ist eine faire, nachvollziehbare Begutachtung. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung – nicht den teuersten Weg.
Leichte Mängel
Kleinere Auffälligkeiten werden dokumentiert, das Pickerl kann in der Regel trotzdem zuerkannt werden. Wir informieren Sie, was mittelfristig zu erledigen ist.
Reparaturpflichtige Mängel
Werden Mängel festgestellt, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit einschränken, müssen diese behoben werden. In vielen Fällen können wir die notwendigen Reparaturen direkt in unserer Werkstatt durchführen – von Bremsen über Fahrwerk bis zur Beleuchtung.
Nachprüfung
Ist eine Nachprüfung erforderlich, erklären wir Ihnen genau, welche Punkte betroffen sind und bis wann die Behebung erfolgen soll. Nach erfolgter Reparatur kontrollieren wir gezielt die beanstandeten Bereiche erneut und schließen die Begutachtung ab.
Unser Ziel ist eine faire, nachvollziehbare Begutachtung. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvolle Lösung – nicht den teuersten Weg.
Wie früh kann ich das Pickerl machen lassen?
Sie können Ihr Fahrzeug bereits innerhalb der zulässigen Toleranzfrist vor dem auf dem Pickerl vermerkten Monat zur Überprüfung bringen. So vermeiden Sie Stress am letzten Drücker und haben bei eventuellen Reparaturen genügend Zeit.
Wie lange dauert die §57a-Überprüfung?
Planen Sie je nach Fahrzeugzustand in der Regel rund 45–60 Minuten für die reine Begutachtung ein. Falls Reparaturen nötig sind und gleich durchgeführt werden sollen, informieren wir Sie vorab über den zusätzlichen Zeitbedarf.
Was, wenn mein Fahrzeug das Pickerl nicht besteht?
Dann besprechen wir mit Ihnen genau, welche Mängel vorliegen und welche Schritte nötig sind. Viele Punkte können wir direkt bei KBM Motors reparieren. Anschließend führen wir die Nachprüfung durch, damit Sie Ihr gültiges Pickerl erhalten.
Kann ich das Pickerl mit einem Service kombinieren?
Ja, das ist oft sinnvoll. Wir können Servicearbeiten, Reparaturen und die §57a-Überprüfung so planen, dass Sie nur einen Termin benötigen. Sagen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach Bescheid.
Muss ich persönlich vor Ort sein?
Idealerweise bringen Sie das Fahrzeug selbst. Wenn das nicht möglich ist, finden wir gemeinsam eine praktische Lösung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Weitere allgemeine Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf der Startseite und im Bereich Leistungen.
Sie können Ihr Fahrzeug bereits innerhalb der zulässigen Toleranzfrist vor dem auf dem Pickerl vermerkten Monat zur Überprüfung bringen. So vermeiden Sie Stress am letzten Drücker und haben bei eventuellen Reparaturen genügend Zeit.
Wie lange dauert die §57a-Überprüfung?
Planen Sie je nach Fahrzeugzustand in der Regel rund 45–60 Minuten für die reine Begutachtung ein. Falls Reparaturen nötig sind und gleich durchgeführt werden sollen, informieren wir Sie vorab über den zusätzlichen Zeitbedarf.
Was, wenn mein Fahrzeug das Pickerl nicht besteht?
Dann besprechen wir mit Ihnen genau, welche Mängel vorliegen und welche Schritte nötig sind. Viele Punkte können wir direkt bei KBM Motors reparieren. Anschließend führen wir die Nachprüfung durch, damit Sie Ihr gültiges Pickerl erhalten.
Kann ich das Pickerl mit einem Service kombinieren?
Ja, das ist oft sinnvoll. Wir können Servicearbeiten, Reparaturen und die §57a-Überprüfung so planen, dass Sie nur einen Termin benötigen. Sagen Sie uns bei der Terminvereinbarung einfach Bescheid.
Muss ich persönlich vor Ort sein?
Idealerweise bringen Sie das Fahrzeug selbst. Wenn das nicht möglich ist, finden wir gemeinsam eine praktische Lösung – sprechen Sie uns einfach darauf an.
Weitere allgemeine Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf der Startseite und im Bereich Leistungen.
Sie möchten Ihr Pickerl machen lassen oder haben Fragen zur §57a-Überprüfung?
So erreichen Sie uns:
KBM Kraemmer Bernd Motors GmbH
Jakob Fuchs-Gasse 45
2345 Brunn am Gebirge, Österreich
Telefon: +43 2236 33212
E-Mail: b.kraemmer@kbm-motors.com
Öffnungszeiten:
Mo–Do 07:30–12:00 und 13:00–17:00
Fr 07:30–13:00
Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular, um einen Wunschtermin zu nennen. Wir melden uns rasch mit einer Bestätigung oder Alternativvorschlägen.
So erreichen Sie uns:
KBM Kraemmer Bernd Motors GmbH
Jakob Fuchs-Gasse 45
2345 Brunn am Gebirge, Österreich
Telefon: +43 2236 33212
E-Mail: b.kraemmer@kbm-motors.com
Öffnungszeiten:
Mo–Do 07:30–12:00 und 13:00–17:00
Fr 07:30–13:00
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